Adernhautmelanom: Strahlentherapien
Durchführung der Behandlung mit Strahlenträgern
Zur Durchführung der Therapie werden kleine Strahlenträger
während einer Operation außen auf die
Lederhaut
aufgenäht, und zwar genau an der Stelle, an der sich an der
Innenseite des Auges der
Tumor
befindet. Diese kleinen Strahlenträger, auch
Applikatoren
genannt, sehen wie kleine, aus einer Kugeloberfläche ausgeschnittene
Münzen aus. Die Innenseite der Wölbung wird dabei mit
einem strahlenden Material beschichtet.
Anwendung finden gegenwärtig hauptsächlich zwei strahlende
Elemente.Das am häufigsten verwendete strahlende Material ist
Ruthenium-106.
Dieses relativ langsam zerfallende Element sendet Beta-Strahlen
(darunter versteht man schnell fliegende Elektronen) aus. Diese
Elektronen werden vom Gewebe aufgenommen und geben dabei ihre
Energie an die Zellen ab. Dies führt dann zur Zerstörung
der Zellen. Mit diesen Applikatoren können in der Regel Tumoren
mit einer Höhe von bis zu 6 mm behandelt werden.
Will man größere Tumoren behandeln, so muß auf
ein anderes strahlendes Element (Jod-125) zurückgegriffen werden.
Die vom Jod-125 abgegebene Gamma-Strahlung ist energiereicher und
dringt tiefer in das Gewebe ein. Mit diesen Jod-Applikatoren können
somit auch deutlich größere Tumoren behandelt werden.
Mit beiden Applikatortypen ist es möglich, in den allermeisten
Fällen eine sichere Zerstörung des Tumors zu erreichen.
Der Vorteil der Applikatoren besteht darin, daß die Strahlenwirkung
nur in eine Richtung, also in Richtung auf den Tumor, abgegeben
wird, während durch die Metallplatte des Applikators die
umgebenden Gewebe vor der Strahlung geschützt werden.
Beim Jod-Applikator besteht jedoch aufgrund der andersartigen Strahlung
und der Anwendung bei größeren Tumoren auch eine unvermeidbar
stärkere
Bestrahlung der
vom Tumor nicht befallenen
Gewebe im Auge.
Dies kann später zu Komplikationen führen. Aufgrund
der Komplikationen kann ein so ungünstiger Verlauf eintreten,
daß es zu einer nicht reparablen Verschlechterung des Sehvermögens
kommt und infolgedessen kann manchmal die Entfernung (Enuklation)
des Auges notwendig werden.
Zur Durchführung der Therapie mit Strahlenträgern ist
die stationäre Aufnahme notwendig. In einer Operation unter
Vollnarkose wird der Strahlenträger außen auf die Lederhaut
des Auges aufgenäht, und zwar genau an der Stelle, an der
auf der Innenseite des Auges der Tumor liegt. Die Dauer dieser
Operation kann zwischen 30 Minuten und 1 Stunde liegen.
Am Ende der Operation wird die vorher zur Seite geschobene Bindehaut
wieder über dem Strahlenträger vorläufig zusammengenäht.
Nach der Durchführung der Operation wird eine exakte Berechnung
durchgeführt, wie lang der Strahlenträger auf dem Auge
verbleiben muß, damit der Tumor eine ausreichende Strahlendosis
erhält.
Die Zeit. für die der Strahlenträger auf dem Auge verbleiben
muß hängt von der Größe des Tumors und von
der Strahlenintensität des verwendeten Strahlenträgers
ab. Als Anhaltswert kann eine Liegedauer des Strahlenträgers
zwischen einem oder mehreren Tagen bis zu zwei Wochen angegeben
werden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Strahlenschutzverordnung)
können Patienten während dieser Zeit keinen Besuch empfangen.
Nachdem der Tumor durch den Strahlenträger eine ausreichende
Strahlendosis erhalten hat, muß der Strahlenträger
wieder vom Auge entfernt werden. Da dieser Eingriff oftmals nur
wenige Minuten dauert, kann die Operation, sofern es die örtlichen
Verhältnisse am Auge zulassen, häufig auch in örtlicher
Betäubung durchgeführt werden. Während dieser Operation
wird der Strahlenträger wieder von der Lederhaut abgehoben
und die Augenmuskeln wieder in ihrer alten natürlichen Position
am Auge fest vernäht. Patienten können in der Regel
bereits am Tag nach der Entfernung des Strahlenträgers die
Klinik wieder verlassen.
Wenn die Tumorzellen zerstört werden, beginnt der Tumor in
der Folge langsam zu schrumpfen. Jedoch verschwindet der Tumor meist
nicht vollständi. Es verbleibt auch bei erfolgreicher Therapie
oftmals noch eine deutlich sichtbare Narbe im ehemaligen Tumorbereich.
Zur Überprüfung, ob die Therapie erfolgreich war, müssen
in der Folge regelmäßige Kontrolluntersuchungen des Auges
durchgeführt werden. Diese Nachuntersuchungen werden in der
Regel in Abstimmung mit em überweisenden Augenarzt in unserer
Poliklinik ambulant durchgeführt.
Welche möglichen Nebenwirkungen kann eine Strahlentherapie
haben?
In den allermeisten Fällen wird der Tumor durch die Bestrahlung
unwiderruflich geschädigt. Die abgestorbenen Tumorzellen werden
im Auge im Rahmen einer Entzündungsreaktion vom Körper
abgebaut. Meist verschwindet der Tumor in der Folge nicht vollständig,
sondern es verbleibt eine zeitlebens sichtbare Narbe im Bereich
des ehemaligen Tumors.
Es gelingt jedoch nicht immer, durch die Strahlentherapie das
Tumorwachstum aufzuhalten. Es ist daher notwendig, nach der Bestrahlung
in regelmäßigen Abständen über lange Zeit
hinweg den Befund im Auge zu kontrollieren. Sollte sich dabei
zeigen, daß der Tumor nicht vollständig zerstört
ist und weiterhin ein Wachstumsverhalten aufweist, so müssen
weitere therapeutische Schritte veranlaßt werden.
Komplikationen der Strahlentherapie können sich insbesondere
durch die Mitbestrahlung der Netzhaut selbst entwickeln. Dieses
Krankheitsbild wird Strahlenretinopathie genannt. Sollte der Sehnerv
selbst eine hohe Strahlendosis erhalten haben, so kann dies in
einem teilweisen oder vollständigen Verlust von Nervenfasern
einmünden. Dies kann vom Patienten durch eine deutliche Sehverschlechterung
bis hin zur Erblindung bemerkt werden. In einigen Fällen
kann es infolge der Netzhaut- oder Sehnervenbestrahlung zu Blutungen
und Durchblutungsstörungen im Auge kommen.
Diese Spätkomplikationen können dann ebenfalls zu einem
teilweisen oder vollständigen Verlust des Sehvermögens
führen.
Infolge einer Mitbestrahlung der Linse kann sich diese in der
Folge eintrüben und eine sogenannte Strahlenkatarakt entwickeln.
Diese Katarakt kann dann gegebenenfalls mittels einer normalen
Operation wie sie auch bei alterbedingten Linsentrübungen
(grauer Star) angewendet wird, entfernt werden.
Wenn bei der Bestrahlung des Auges auch die äußeren
Anhangsgebilde, wie die Tränendrüse, mitbetroffen wurden,
so kann dies beim Patienten ein chronisches Trockenheitsgefühl
und eine Irritation (Reizung) des Auges auslösen. Diese Beschwerden
können durch die regelmäßige Anwendung von Augentropfen
(künstliche Tränen) oftmals gut therapiert werden.
In einigen Fällen, in denen die Augenlider mitbestrahlt
werden müssen, kann es zum dauerhaften Verlust der Wimpern
kommen. Durch die notwendige Mitbestrahlung der äußeren
Augenhülle des Auges, der Lederhaut, kann es zu einer starken
Verdünnung dieser Hülle des Auges kommen. Wenn diese
Verdünnung im Laufe der Zeit weiter fortschreitet, kann dies
zu gravierenden Komplikationen, bis zum Verlust des Auges führen.
Wenn es infolge der Bestrahlung im Bereich der Augenhöhle
zu entzündlichen Verwachsungen zwischen den Augenmuskeln
und den umgebenden Geweben der Augenhöhle kommt, kann die
Beweglichkeit des Augapfels eingeschränkt sein. Der Patient
nimmt dann Doppelbilder wahr.
Das Auftreten dieser Komplikationen kann im Einzelfall nicht
sicher vorhergesagt werden. Jedoch kann oftmals aufgrund der Lage
und Größe des Tumors schon im Vorfeld mit Ihnen besprochen
werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie mit dem Auftreten von
etwaigen Komplikationen rechnen müssen.
Ihr behandelnder Arzt in der Klinik wird Sie hierüber in
einem persönlichen Gespräch nochmals gezielt aufklären.
Informationsmaterial für Patienten mit Aderhautmelanom
© Zentrum für Augenheilkunde - Universitätsklinikum
Essen
Autoren: A. Schüler, N. Bornfeld