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Adernhautmelanom: Strahlentherapien


Durchführung der Behandlung mit Strahlenträgern

Zur Durchführung der Therapie werden kleine Strahlenträger während einer Operation außen auf die Lederhaut aufgenäht, und zwar genau an der Stelle, an der sich an der Innenseite des Auges der Tumor befindet. Diese kleinen Strahlenträger, auch Applikatoren genannt, sehen wie kleine, aus einer Kugeloberfläche ausgeschnittene Münzen aus. Die Innenseite der Wölbung wird dabei mit einem strahlenden Material beschichtet.
Anwendung finden gegenwärtig hauptsächlich zwei strahlende Elemente.Das am häufigsten verwendete strahlende Material ist Ruthenium-106.

Abb.: 106-Ruthenium-Applikator mit Ausschnit für die Hornhaut

Abb.: 106-Ruthenium-Applikator mit Ausschnit für die Hornhaut



Dieses relativ langsam zerfallende Element sendet Beta-Strahlen (darunter versteht man schnell fliegende Elektronen) aus. Diese Elektronen werden vom Gewebe aufgenommen und geben dabei ihre Energie an die Zellen ab. Dies führt dann zur Zerstörung der Zellen. Mit diesen Applikatoren können in der Regel Tumoren mit einer Höhe von bis zu 6 mm behandelt werden.
Will man größere Tumoren behandeln, so muß auf ein anderes strahlendes Element (Jod-125) zurückgegriffen werden. Die vom Jod-125 abgegebene Gamma-Strahlung ist energiereicher und dringt tiefer in das Gewebe ein. Mit diesen Jod-Applikatoren können somit auch deutlich größere Tumoren behandelt werden.
Mit beiden Applikatortypen ist es möglich, in den allermeisten Fällen eine sichere Zerstörung des Tumors zu erreichen.

Der Vorteil der Applikatoren besteht darin, daß die Strahlenwirkung nur in eine Richtung, also in Richtung auf den Tumor, abgegeben wird, während durch die Metallplatte des Applikators die umgebenden Gewebe vor der Strahlung geschützt werden.

Beim Jod-Applikator besteht jedoch aufgrund der andersartigen Strahlung und der Anwendung bei größeren Tumoren auch eine unvermeidbar stärkere Bestrahlung der vom Tumor nicht befallenen
Gewebe im Auge.

Dies kann später zu Komplikationen führen. Aufgrund der Komplikationen kann ein so ungünstiger Verlauf eintreten, daß es zu einer nicht reparablen Verschlechterung des Sehvermögens kommt und infolgedessen kann manchmal die Entfernung (Enuklation) des Auges notwendig werden.


Zur Durchführung der Therapie mit Strahlenträgern ist die stationäre Aufnahme notwendig. In einer Operation unter Vollnarkose wird der Strahlenträger außen auf die Lederhaut des Auges aufgenäht, und zwar genau an der Stelle, an der auf der Innenseite des Auges der Tumor liegt. Die Dauer dieser Operation kann zwischen 30 Minuten und 1 Stunde liegen.

Am Ende der Operation wird die vorher zur Seite geschobene Bindehaut wieder über dem Strahlenträger vorläufig zusammengenäht. Nach der Durchführung der Operation wird eine exakte Berechnung durchgeführt, wie lang der Strahlenträger auf dem Auge verbleiben muß, damit der Tumor eine ausreichende Strahlendosis erhält.

Die Zeit. für die der Strahlenträger auf dem Auge verbleiben muß hängt von der Größe des Tumors und von der Strahlenintensität des verwendeten Strahlenträgers ab. Als Anhaltswert kann eine Liegedauer des Strahlenträgers zwischen einem oder mehreren Tagen bis zu zwei Wochen angegeben werden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Strahlenschutzverordnung) können Patienten während dieser Zeit keinen Besuch empfangen.

Nachdem der Tumor durch den Strahlenträger eine ausreichende Strahlendosis erhalten hat, muß der Strahlenträger wieder vom Auge entfernt werden. Da dieser Eingriff oftmals nur wenige Minuten dauert, kann die Operation, sofern es die örtlichen Verhältnisse am Auge zulassen, häufig auch in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Während dieser Operation wird der Strahlenträger wieder von der Lederhaut abgehoben und die Augenmuskeln wieder in ihrer alten natürlichen Position am Auge fest vernäht. Patienten können in der Regel bereits am Tag nach der Entfernung des Strahlenträgers die Klinik wieder verlassen.

Wenn die Tumorzellen zerstört werden, beginnt der Tumor in der Folge langsam zu schrumpfen. Jedoch verschwindet der Tumor meist nicht vollständi. Es verbleibt auch bei erfolgreicher Therapie oftmals noch eine deutlich sichtbare Narbe im ehemaligen Tumorbereich. Zur Überprüfung, ob die Therapie erfolgreich war, müssen in der Folge regelmäßige Kontrolluntersuchungen des Auges durchgeführt werden. Diese Nachuntersuchungen werden in der Regel in Abstimmung mit em überweisenden Augenarzt in unserer Poliklinik ambulant durchgeführt.


Welche möglichen Nebenwirkungen kann eine Strahlentherapie haben?
In den allermeisten Fällen wird der Tumor durch die Bestrahlung unwiderruflich geschädigt. Die abgestorbenen Tumorzellen werden im Auge im Rahmen einer Entzündungsreaktion vom Körper abgebaut. Meist verschwindet der Tumor in der Folge nicht vollständig, sondern es verbleibt eine zeitlebens sichtbare Narbe im Bereich des ehemaligen Tumors.
Es gelingt jedoch nicht immer, durch die Strahlentherapie das Tumorwachstum aufzuhalten. Es ist daher notwendig, nach der Bestrahlung in regelmäßigen Abständen über lange Zeit hinweg den Befund im Auge zu kontrollieren. Sollte sich dabei zeigen, daß der Tumor nicht vollständig zerstört ist und weiterhin ein Wachstumsverhalten aufweist, so müssen weitere therapeutische Schritte veranlaßt werden.

Komplikationen der Strahlentherapie können sich insbesondere durch die Mitbestrahlung der Netzhaut selbst entwickeln. Dieses Krankheitsbild wird Strahlenretinopathie genannt. Sollte der Sehnerv selbst eine hohe Strahlendosis erhalten haben, so kann dies in einem teilweisen oder vollständigen Verlust von Nervenfasern einmünden. Dies kann vom Patienten durch eine deutliche Sehverschlechterung bis hin zur Erblindung bemerkt werden. In einigen Fällen kann es infolge der Netzhaut- oder Sehnervenbestrahlung zu Blutungen und Durchblutungsstörungen im Auge kommen.

Diese Spätkomplikationen können dann ebenfalls zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Sehvermögens führen.

Infolge einer Mitbestrahlung der Linse kann sich diese in der Folge eintrüben und eine sogenannte Strahlenkatarakt entwickeln. Diese Katarakt kann dann gegebenenfalls mittels einer normalen Operation wie sie auch bei alterbedingten Linsentrübungen (grauer Star) angewendet wird, entfernt werden.

Wenn bei der Bestrahlung des Auges auch die äußeren Anhangsgebilde, wie die Tränendrüse, mitbetroffen wurden, so kann dies beim Patienten ein chronisches Trockenheitsgefühl und eine Irritation (Reizung) des Auges auslösen. Diese Beschwerden können durch die regelmäßige Anwendung von Augentropfen (künstliche Tränen) oftmals gut therapiert werden.

In einigen Fällen, in denen die Augenlider mitbestrahlt werden müssen, kann es zum dauerhaften Verlust der Wimpern kommen. Durch die notwendige Mitbestrahlung der äußeren Augenhülle des Auges, der Lederhaut, kann es zu einer starken Verdünnung dieser Hülle des Auges kommen. Wenn diese Verdünnung im Laufe der Zeit weiter fortschreitet, kann dies zu gravierenden Komplikationen, bis zum Verlust des Auges führen.

Wenn es infolge der Bestrahlung im Bereich der Augenhöhle zu entzündlichen Verwachsungen zwischen den Augenmuskeln und den umgebenden Geweben der Augenhöhle kommt, kann die Beweglichkeit des Augapfels eingeschränkt sein. Der Patient nimmt dann Doppelbilder wahr.

Das Auftreten dieser Komplikationen kann im Einzelfall nicht sicher vorhergesagt werden. Jedoch kann oftmals aufgrund der Lage und Größe des Tumors schon im Vorfeld mit Ihnen besprochen werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie mit dem Auftreten von etwaigen Komplikationen rechnen müssen.

Ihr behandelnder Arzt in der Klinik wird Sie hierüber in einem persönlichen Gespräch nochmals gezielt aufklären.




Informationsmaterial für Patienten mit Aderhautmelanom
© Zentrum für Augenheilkunde - Universitätsklinikum Essen
Autoren: A. Schüler, N. Bornfeld
 
     
 


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